Wie entsteht ein Gummy Smile?
Ein Gummy Smile kann folgende Ursachen haben:
- Die Zähne sind zu weit von Zahnfleisch bedeckt und das Verhältnis von Zähnen zu Zahnfleisch ist gestört (Zahnfleischüberschuss).
- Die Zähne des Patienten/ der Patientin sind zu klein, weshalb der Eindruck eines Zahnfleischlächelns entsteht.
- Der Hebemuskel der Oberlippe ist überdurchschnittlich ausgeprägt und zieht beim Lächeln die Oberlippe zu stark nach oben, weshalb zu viel Zahnfleisch sichtbar wird.
- Der Oberkiefer des Patienten/der Patientin ist zu lang (long face syndrom), beim Lächeln wird ebenfalls zu viel vom Zahnfleisch sichtbar.
Wie lange hält die Wirkung einer Gummy Smile Behandlung an?
Die Wirkungsdauer einer Gummy Smile Behandlung mit Botulinumtoxin variiert von Person zu Person, hält aber in der Regel etwa drei bis vier Monate an. Die Langlebigkeit der Ergebnisse kann auch von der verwendeten Dosierung und der individuellen Reaktion des Körpers auf das Muskelrelaxans abhängen. Nach Ablauf dieser Zeit kann eine Auffrischung der Behandlung notwendig sein, um die erzielten Ergebnisse aufrechtzuerhalten.
Wie schnell sind Ergebnisse der Behandlung sichtbar?
Die ersten Ergebnisse einer Gummy Smile Korrektur können schon wenige Tage nach der Behandlung sichtbar werden, wobei die volle Wirkung üblicherweise innerhalb von zwei Wochen eintritt. Die Geschwindigkeit, mit der die Ergebnisse sichtbar werden, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Reaktionsfähigkeit des Muskels auf das Botulinumtoxin ab.
Ist die Behandlung schmerzhaft?
Die Gummy Smile Behandlung wird in der Regel als wenig schmerzhaft beschrieben. Während der Injektion kann es zu einem kurzen Stechen oder Druckgefühl kommen. Viele Patienten empfinden die Behandlung als gut tolerierbar. Lokale Betäubungsmittel oder beruhigende Cremes können auf Wunsch verwendet werden, um den Komfort während der Behandlung zu erhöhen.
Welche Bezahlmethoden stehen mir zur Verfügung?
Da es sich bei der Unterspritzung der Zornesfalte um einen sogenannten „nicht notwendigen medizinischen Eingriff“ handelt, werden die Kosten leider nicht von den Krankenkassen übernommen.